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Eine fast fiktive Geschichte - bei welcher offenbar ein Waldmeister mit seinem Waldkönig die Rechnung ohne den Wirt gemacht haben. Es geht um ein Stückchen Hang welches kaum 6m Breit ist und zwischen einen Parkplatz und dem Überlauf einer Quelle liegt. Nahezu 40% dieses Stückchens Erde ist von japanischem Staudenknöterich besetzt, diese Neophyte wird offenbar von der zuständigen Waldabteilung als Wald angesehen. Vor ein paar Jahren, so jedenfalls der entstandene Eindruck, offenbar nach einer feucht-fröhlichen Berner Fasnachts-Nacht, erschien es wohl dem zuständigen Waldmeister, dem Beamten welcher den Auftrag hatte, möglichst schnell seine Arbeit zu erledigen, auf dem Luftbild grün genug, um dieses mit Neophyten durchsetzte "Bort" mit ein paar Sträuchern und vier Stück ausgewachsenen Tannen, als Wald zu bezeichnen. Wohlwissend, dass es in anderen Kantonen wieder die Regel ist, in besiedelten Gebieten eine Waldfeststellung ab Luftbild zu machen. Vielmehr ist es in den Kantonen Luzern, Nid- und Obwalden, Schwyz und weiteren gar Chefsache, wenn es um touristische sensible Gebiete und Infrastrukturen geht - vorallem dann, wenn dies bedeuten würde, dass der Landeigentümer durch diese Feststellung in der Entwicklung seines Unternehmens (speziell in Bezug auf Hotels) massiv gefährdet würde. Es scheint fast, als wäre der Vorgesetze des Waldmeisters - der Waldkönig während dieser Zeit irgenwo an der Sonnge im Urlaub gewesen - sein Mitarbeiter wollte ihm also die Freude machen, bei der Rückkehr seines Chefs, die Arbeit erledigt zu haben.
Der Waldkönig jedoch ein wenig courragierter Mann, wie es uns erscheint, konnte den Fehler seines Mitarbeiters nicht eingestehen. Es gehört eben natürlich eine Portion Mut dazu, den offensichtlichen Fehler seines Mitarbeiters einzugestehen und zu korrigieren - viel schlimmer noch, der Waldkönig beharrt auf seinem Standpunkt, so dass dem kleinen Wirt nichts anderes übrig bleibt, als den Steuerzahler zu bitten, dafür zu zahlen, dass Kantonsgericht eine vernünftige Entscheidung herbeizuführen möge. Es sei angemerkt, dass es der Waldabteilung ein paar Mal gelungen ist, Prozesse zu verlieren - gar wurde diese Stelle von Amtes wegen zur Räson gebeten. Der Wirt indes, hatte dem Waldkönig gar offeriert, die doppelte Fläche an Wald, an einem anderen Ort seines 100 Hektaren grossen Grundstücks aufzuforsten - nur damit die einzige Möglichkeit für die zukünftige Entwicklung seines Unternehmens - dem einzigen 4-Sterne Hotel im Gurnigel nicht gefährdet oder gar verhindert wird. Da der Waldkönig Mitglied im Förderverein und sonstigen Organisationen ist, weiss er, dass er mit seinem Entscheit alle künftigen und vernünftigen Entwicklungsvorhaben an diesem Ort verhindert - der Waldmeister und der Waldkönig unterbreiten dem dem Wirt den faulen Kompromiss, ohne gesetzliche Grundlage, die bestehende 30m Waldabstandsgrenze unterschreiten zu können, wie erwähnt ohne gesetzliche Grundlage - bei Gesetzesrevisionen würde ein solch fauler Kompromiss nichts wert sein, das weiss der Waldkönig - diese Fehlentscheidung der Waldabteilung schriftlich in Worte zu fassen dauert nun schon nahezu 700 Tage und ist noch immer ausstehend - wahrscheinlich die langsamst arbeitende Abeilung des Berner Staatsapparates - nun es dauer halt bis die Bäume gewachsen sind und bis dort wo man gerne Bäume hätte Wald entstanden ist. Bemerkenswert ist jedoch die Tatsache, dass in der Stadt Bern darüber diskutiert wird, Wald zu Bauland zu machen um dort Wohnungen bauen zu können - wenn das Waldherz da nicht stehen bleibt - dies zeigt die klare Willkür der Berner Waldabteilung vorallem jene welche für den Gurnigel zuständig ist klar auf - es ist hier eine reine provokative Machtdemonstration zweier Berner Beamten wie es uns erscheint - die Basis bilden nicht die Fakten, vielmehr die persönliche Einstellung geben über freien Unternehmern, denen man neidig ist.
