Auch am Schermenweg in Bern gibt's Entscheidungen, bei welcher offenbar mehr die reine Beamtenwillkür und Selbstherrlichkeit statt des gesunden Menschenverstandes gilt. Grundsätzlich sieht die Strassenverkehrsordung vor, dass die Kantone selbst entscheiden, wo Faghr-Prüfungen abgelegt werden und wie dies zu geschehen hat. Im Kanton Bern (entgegen dem Kanton Fribourg und weiteren Kantonen) wird dies jedoch rein willkürlich, ohne schriftliche oder gesetzliche Grundlage "entschieden" oder vom Amt Diktier - ohne den gesunden Verstand einzusetzen. Auf wiederholte Anfragen von unserer Seite bezüglich der Grundlage, verwies man uns, dass diese Auskunft gebührenpflichtig sei, wenn man sich erneut darum kümmern müsse... Traurig, denn immer wieder gibt's junge Leute in der Region Gantrisch, welche eben in Sangernboden, Schwefelberg-Bad, Ottenleuen oder dem Gurnigel wohnen und in Plaffeien ihre Fahrstunden absolvieren. D.h. die Fahrstunden werden vorwiegend in Fribourg und Umgebung abgehalten, dies macht in Anbetracht der Distanzen zu Bern oder Thun absolut Sinn. Immerhin kann kein Fahrschüler, vom Gantrisch mit dem Postauto nach Bern oder gar nach Thun fahren, seine Lektion(en) absolvieren und danach wieder mit dem Postauto zurück zum Wohnort reisen - es würde bedeuten, entweder einen Privatchauffeur oder in der Stadt sich ein Zimmer zu suchen, denn eine Rückreise gleichentags ist nicht möglich. Leider ist es ebenfalls eine Tatsache, dass diese Region aus nachvollziehbaren Gründen über kaum oder keine Fahrlehrer verfügt, die meisten Fahrlehrer sind zB eben in Bern oder Thun, Belp oder Wattenwil - keine Fahrschule jedoch gibt's "hinter der Egg", "ännet am Grunigel", einzig sind die beiden Fahrschulen in Plaffeien (eben im Kanton Fribourg). Der Berner Kantönligeist und die Kleinkarriertheit des Berner Strassenverkehrsamtes und die Willkür der Mitarbeiter und Vorsteher verlangt, dass Prüfungen im gleichen Kanton wie der Wohnort oder Arbeitsort durchgeführt wird - nun stellt sich die Frage: Wie soll jemand der zB in Sangernboden wohnt und im Schwefelberg arbeitet (beides also im Kanton Bern) seine Prüfung in Bern ablegen, wenn es:

 1. Keine öffentliche Verkehrsanbindung gibt, die dem Fahrschüler ermöglicht in Bern oder Thun seine Stunden zu absolvieren und dann gleichentags wieder heim zu reisen.

 2. Es keine Fahrlehrer auf der Berner Seite gibt die innert nützlicher Frist erreichbar sind um ab Platz die Fahrstunden anzubieten

 3. Man auf sture Berner Schreibtischtäter stösst, welchen Ihren Arbeitsplatz als persönliche Auslebung der Beamtenwillkür und  Macht missbrauchen und ohne Nachdenken entscheiden. Zitat Strassenverkehrsamt: "In Ausnahmefälle bestimme das Amt", so die Selbstherrlichkeit.

Wie erwähnt gibt's in dieser Region etliche Fälle bei welchen, der Arbeits- und Wohnort im Kanton Bern liegen und man trotzdem im Kanton Fribourg, eben in Plaffeien seine benötigten Fahrstunden absolvieren muss, da sich keine sinnvolle andere Lösung bietet. Der Vorsteher für diesen Bereich, beantwortet gegenüber ProRandregion keine Schreiben mehr, was uns veranlasst die Tatsachen hier zu veröffentlichen und nachzuforschen was hinter dem Entscheid wirklich steht ? etwa die Angst zuwenig Prüfungen in Bern durchzuführen, die Angst den Schreibtisch zu verlieren? Diese Fälle sind jedenfalls alles andere als nachvollziehbar, denn vor der Aussage, ein Prüfling müsse überall seine Prüfung absolvieren können, zeigt klar die Überheblichkeit.

Stellen Sie sich vor, sie müssten ohne jemals zuvor in New York oder in London gewesen zu sein ?  in einer Ihnen absolut unbekannten und fremden Stadt - fahren und zusätzlich noch die Fahrprüfung absolvieren ? Das amtlich verursachte Desaster und die Freude des Amtsvorstehers die Gebühr ein weiteres Mal für eine zweite Prüfung abzukassieren dürfte sehr gross sein... Genau dies jedoch erwartet das Amt von den Bewohnern der Region Gantrisch und bevorteilt somit klar die Bewohner, welche in den Städten wohnen und benachteiligt Bewohner welche in einem Umfeld mit weniger Infrastruktur leben! Dies nennen wir "Beamtenwillkür" und Staats-Diktatur statt Demokratie. Nachfolgend finden Sie Korrespondenz, welche die Selbstherrlichkeit der Berner Strassenmenschen belegen...

ProRandregion wird für die betroffenen Fahrschüler die Kosten für die Beschwerdefähige Verfügung übernehmen und die Angelegenheit im Interesse der Region aufklären ? besuchen Sie diese Seite erneut!

 

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